Nutzungsbedingungen

Platzhalter — die endgültige Fassung folgt vor dem Start. Diese Seite ist noch nicht rechtsverbindlich.

1. Vertragsgegenstand

planrivo ist eine Software für Therapiepraxen. Der Therapeut stellt Heimübungspläne zusammen, der Patient bekommt sie per QR-Code oder als Ausdruck. Vertragspartner der Praxis ist die unlimited.studio GmbH; die Praxis nutzt die Software als Werkzeug und bleibt für die Therapie verantwortlich.

Die Software ist kein Medizinprodukt und keine digitale Gesundheitsanwendung. Sie dokumentiert, was der Therapeut entscheidet, und schlägt nie aus Befund- oder Schmerzdaten selbst Übungen vor. Diese Grenze ist gebaut und nicht nur zugesagt.

2. Registrierung und Konten

  • Registrieren heißt Warteliste: Neue Praxen nehmen wir gestaffelt auf und schalten sie selbst frei. Bis zur Freischaltung entstehen keine Kosten und keine Pflichten — und die kostenlose Pilotzeit beginnt erst mit der Freischaltung, nicht mit der Registrierung.
  • Ein Konto je Person: Zugänge sind persönlich und werden nicht geteilt. Für jeden Therapeuten legt die Praxis ein eigenes Konto an.
  • Zwei-Faktor ist Pflicht: Jedes Therapeutenkonto trägt eine TOTP-Anmeldung, und sie lässt sich nicht abwählen. Grund ist Art. 32 DSGVO bei Daten nach Art. 9.
  • Patienten brauchen kein Konto: Der Zugang läuft über einen widerrufbaren Code. Ein freiwilliges Patientenkonto ist möglich und nie Voraussetzung.
  • Die Praxis meldet Missbrauch: Wer den Verdacht hat, dass ein Zugang in falsche Hände geraten ist, meldet das unverzüglich. Das Sperren eines Zugangs ist ein Klick.

3. Pilotphase

planrivo ist in Entwicklung. Praxen, die es vor dem Start im Alltag testen, bekommen den Zugang kostenlos und reden bei der Bedienung mit. Was das im Einzelnen bedeutet:

  • Kostenlos, ohne Gegenleistung: Für die Dauer der Pilotphase fällt kein Entgelt an. Eine Verpflichtung, danach zu bleiben, entsteht daraus nicht.
  • Was danach gilt: Nach drei Monaten endet die Pilotphase automatisch. Ohne gebuchte Stufe wechselt Ihre Praxis in den Lesemodus: Alles Bestehende bleibt einsehbar und die Zugänge Ihrer Patienten laufen unverändert weiter, aber es entstehen keine neuen Pläne und keine neuen Einladungen mehr. Gelöscht wird nichts, und niemand wird abgemeldet. Eine dauerhaft kostenlose Stufe gibt es nicht.
  • Der Funktionsumfang ändert sich: Es ist Beta-Software. Funktionen kommen dazu, ändern sich und können auch wieder verschwinden.
  • Kein Produktivbetrieb ohne Plan B: Solange die Pilotphase läuft, ist planrivo kein System, auf dem eine Praxis allein aufsetzen sollte.
  • Dauer und Übergang: Die Pilotphase dauert 90 Tage und beginnt mit der Freischaltung. Vor ihrem Ende erinnern wir per E-Mail; danach greift der oben beschriebene Lesemodus. Einzutragen bleibt die formale Ankündigungsfrist für die Endfassung dieser Bedingungen.

4. Preise und Zahlung

  • Monatlich kündbar: Keine Mindestlaufzeit, keine Einrichtungsgebühr, keine Erlösbeteiligung an Behandlungen.
  • Die Staffel steht öffentlich: Netto, ohne „Preis auf Anfrage". Jahreszahlung ist 10 Prozent günstiger.
  • Stand Beta: Die Preise können sich bis zum Start noch ändern. Kostenpflichtige Tarife lassen sich noch nicht buchen; es wird zurzeit nichts abgerechnet.
  • Einzutragen: Zahlungsweg, Fälligkeit, Umsatzsteuer, Verzugsfolgen und der Weg, auf dem eine Preisänderung angekündigt wird.

5. Pflichten der Praxis

  • Auftragsverarbeitung: Die Praxis ist Verantwortliche im Sinne der DSGVO, planrivo ist Auftragsverarbeiter. Der Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 gehört zum Vertragsschluss; die anwaltliche Endfassung steht noch aus.
  • Wahrheitsgemäße Angaben: Praxisname, Anschrift und Rechnungsdaten müssen stimmen und aktuell gehalten werden.
  • Keine Diagnosen in Freitexte: Die Plattform erfasst bewusst keine Diagnosen und keine Verordnungsdaten. Freitextfelder sind für Hinweise zur Übung da, nicht für Befunde — auch dann nicht, wenn technisch Text hineinpasst.
  • Aufklärung der Patienten: Die Praxis informiert ihre Patienten nach Art. 13 DSGVO. Im Patientenbereich steht sie deshalb namentlich als Verantwortliche, nicht wir.
  • Keine automatisierte Nutzung: Kein Auslesen der Bibliothek im großen Stil, keine Weitergabe von Zugängen, kein Betrieb für Dritte ohne Vereinbarung.

6. Verfügbarkeit

Gehostet wird in Deutschland; im Weg Ihrer Patientendaten steht kein Dienst außerhalb der EU. Für die Abrechnung Ihres Abos nutzen wir Stripe; dorthin gehen Ihre Firmen- und Zahlungsdaten, keine Daten Ihrer Patienten. Für Wartung kann der Dienst zeitweise stillstehen; planbare Arbeiten werden angekündigt.

Eine Verfügbarkeitszusage in Prozent gibt es in der Pilotphase ausdrücklich nicht. Sie ist für die Endfassung einzutragen, gemeinsam mit dem Wartungsfenster und dem Meldeweg für Störungen — und erst dann, wenn sie auch gemessen wird.

7. Haftung

Der vollständige Abschnitt ist einzutragen. Er gehört zu den Stellen, an denen ein Entwurf mehr schadet als eine Lücke: Eine Haftungsgrenze, die hier als Zahl steht und nie geprüft wurde, wäre im Streitfall entweder unwirksam oder teuer.

Fest steht schon jetzt eine Sache, weil sie aus dem Vertragsgegenstand folgt: Die fachliche Entscheidung über eine Therapie trifft der Therapeut. Die Software prüft sie nicht und ersetzt sie nicht.

8. Datenschutz

Was verarbeitet wird und wie lange, steht in der Datenschutzerklärung . Die Löschfristen sind keine Zusage auf Papier, sondern ein geplanter Auftrag: Gelöschte Patienten verschwinden nach 30 Tagen endgültig, abgelaufene Zugänge nach 90.

9. Laufzeit und Kündigung

  • Laufzeit: Ein Monat, sie verlängert sich automatisch. Gekündigt wird zum Ende des laufenden Monats.
  • Form: Eine Mail an die Kontaktadresse genügt.
  • Nach dem Ende: Die Praxis bekommt ihre Daten in einem gängigen Format und danach werden sie gelöscht. Frist und Format sind einzutragen.

10. Änderungen dieser Bedingungen

Änderungen werden vorab angekündigt. Wer nicht zustimmt, kann bis zum Wirksamwerden kündigen. Ankündigungsfrist, Widerspruchsfrist und der Weg der Ankündigung sind einzutragen.

Solange der Entwurfshinweis gilt, ist keiner dieser Punkte verbindlich.